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| wir über uns | Historie | ||
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1945Auftrag vom Regierungspräsidium Saar an Architekt Theo Peters für die vorbereitenden Arbeiten zur Gründung einer "Fachschaft für Architekten des Regierungspräsidiums Saar".
1947Verabschiedung der Rechtsanordnung für die Errichtung einer Architektenkammer des Saarlandes
1948Veröffentlichung der Rechtsanordnung im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 12 vom 01. März 1948. Am 19. August 1948 fand die konstituierende Sitzung der Architektenkammer des Saarlandes statt, in der erstmals nach demokratischen Grundsätzen ein Vorstand gewählt wurde.
1950Erlass der Gebührenordnung (G.O.A.) der Architektenkammer des Saarlandes
1952Gründung eines Versorgungswerkes für die saarländischen Architekten
1970Erster Deutscher Architektentag in Saarbrücken mit Eröffnung der Ausstellung der Architektenkammer des Saarlandes "Kunst am Bau".
1972Verabschiedung des Saarländischen Architektengesetzes durch den Saarländischen Landtag. Die AKS wird zu einer sogenannten "großen Kammer", d. h. es besteht Pflichtmitgliedschaft sowohl für freischaffende wie auch für angestellte und beamtete Architekten, Innenarchitekten, Garten-/Landschaftsarchitekten.
1976Beschlussfassung über die "Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet der Raumordnung, des Städtebaues und des Bauwesens (GRW - Saar 76)" durch die Mitgliederversammlung der Architektenkammer des Saarlandes.
2002Beschlussfassung über die "Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens (GRW Saar)" durch die Mitgliederversammlung der Architektenkammer des Saarlandes.
2004Verabschiedung des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (SAIG) durch die Saarländische Landesregierung. Das Saarländische Architektengesetz in der Fassung von 1990, zuletzt geändert 2001, tritt damit außer Kraft.
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