aktuelles Energie

21/12/2009
Quo vadis EnEV? - Neue Energieeinsparverordnung im Fokus 

Rund 100 Architekten, Planer und Vertreter von Kommunen kamen am 3. Dezember zusammen, um sich über die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) aus erster Hand zu informieren. Zur kompakten Fachtagung luden die Kooperationspartner der Kampagne „clever saniert“ in das Haus der Architekten nach Saarbrücken ein. „Architekten und Planer müssen sich in Zukunft noch stärker mit der Energieeffizienz auseinander setzen“, so der Präsident der Architektenkammer des Saarlandes, Herbert Kiefer in seiner Eröffnungsrede. Peter Lawrenz vom Bonner Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung stellte in einem einstündigen Vortrag die Energieeinsparverordnung vor, die im Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Die Verordnung sei ein wichtiger Baustein der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Gegenüber der alten Regelung von 2007 müssen Gebäude um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein. Ab 2012 werden weitere Schritte folgen, um die Ziele des Integrierten Energie- und Klimaprogramms – kurz IEKP  – zu erfüllen. Für Arge Solar-Geschäftsführer Ralph Schmidt, der die Kampagne „clever saniert“ vorstellte, wohl auch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Unter der Federführung des Umweltministeriums führen das Saar-Lor-Lux-Umweltzentrum und die Arge Solar die Kampagne eng mit saarländischen Partnern wie der Architektenkammer durch. Die Informationskampagne setze gezielt an der Stelle an, um Sanierungsvorhaben effizient umzusetzen. Der Sanierungsbedarf sei im Saarland da. Rund 300.000 Gebäude stehen auf saarländischem Boden. Davon sind neun von zehn 1- bis 2-Familienhäuser. Knapp 30.000 sind Mehrfamilienhäuser.

Wer neu baut, ist verpflichtet, einen festen Anteil der Wärme- und Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Für eine Sanierung von Altbauten setzt die Regierung nicht nur auf Vorschriften, sondern stellt auch Fördergelder bereit. Dieter Ehrmanntraut vom Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten stellte den Konjunkturpakt Saar mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 171 Millionen Euro vor. Zwischen Antragseingang und Bescheid liegen etwa vier Wochen. Die Arge Solar unterstützt in der Antragsbearbeitung.

Über das „Zukunftsenergieprogramm Kommunal“ berichtete Klaus-Dieter Uhrhan. Das Programm fördert kommunale Gebietskörperschaften des Saarlandes und deren Eigenbetriebe, kommunal beherrschte Beteiligungsgesellschaften sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mittel stehen beispielsweise bereit für Blockheizkraftwerke, Wärmedämmmaßnahmen, Thermische Solarkollektoranlagen sowie Holz- und Strohfeuerungsanlagen. Bis zu 39,62 (!) Prozent  der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert. 

Vanessa Steuler von der Saarländischen Investitionskreditbank informierte über die geänderte Programmstruktur der KfW aufgrund der neuen Energiesparverordnung. Grundlegend gelte bei der Förderung: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes, umso attraktiver sei die Förderung! Insgesamt werden sechs KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Die Zahl hinter "KfW-Effizienzhaus" gibt an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 (Referenzgebäude) sein darf. Demnach bedeutet das „KfW-Effizienzhaus 85“, dass das sanierte oder neu errichtete Gebäude nur 85 Prozent des Energiebedarfs des Referenzgebäudes benötigt. 

Last but not least erläuterte Eva-Maria Kiefer von der Arge Solar die Berechnung von Wohn- und Nichtwohngebäuden nach der neuen EnEV 2009.

Pressekontakt
ARGE SOLAR e.V. – Ralph Schmidt, Frauke Westrich 
Telefon: 0681 | 97 62 47 2/ -5 
Telefax: 0681 | 97 62 47 1 
E-Mail: schmidt(at)argesolar-saar.de und westrich(at)argesolar-saar.de 
Altenkesseler Straße 17/B5 
IT Park Saarland
66115 Saarbrücken 



30/09 2009

Energieeinsparverordnung

Mit der Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung hat die Bundesregierung am 29.4.2009 zum Teil wesentliche Änderungen der Energieeinsparverordnung vorgesehen, die ab 1.10.2009 zu beachten sind.
So werden neben einer weiteren Reduzierung der Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfes auch den Bezirksschornsteinfegermeistern neue Aufgaben und Pflichten zugewiesen. Handwerksunternehmen, die an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten zur Änderung von Außenbauteilen, zur Dämmung oberster Geschossdecken oder zum erstmaligen Einbau oder zur Ersetzung von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen durchführen, müssen den Eigentümern unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich bestätigen, dass die geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen (Unternehmererklärung).
Die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ist im Bundesgesetzblatt I Nr. 23 vom 30.04.2009 veröffentlicht. Das Bundesgesetzblatt kann im Internet unter http://www.bundesgesetzblatt.de angefordert werden. 



17/06/2009
"Clever saniert"

Im Rahmen der saarländischen Energiesparkampagne "clever saniert" konnten sich über 80 Teilnehmer an zwei Veranstaltungstagen in der Akademie der Architektenkammer des Saarlandes im Haus der Architekten in Saarbrücken über neue gesetzliche Vorgaben und staatliche Förderprogramme informieren. 

Die Energiesparkampagne wurde von Architekt Ralf Schmidt von ARGE Solar e.V. vorgestellt, bevor Thomas Streit und Frauke Westrich von ARGE Solar e.V. die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen - EEWärmeG, EEG, EnEV 2009 und das Marktanreizprogramm des Bundes erläuterten. Inga Schauer von der KfW Bankengruppe und Klaus Dieter Uhrhan vom saarländischen Umweltministerium referierten über die wohnungswirtschaftlichen Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. über die saarländischen Förderprogramme. 

Unter www.clever-saniert.de, Rubrik „downloads" sind alle Präsentationen der Veranstaltung eingestellt. 


05/08 2008

Förderung der Vor-Ort-Beratung verbessert

Die BAFA-Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung wurde zum 1. Mai 2008 geändert. Die Förderbedingungen wurden wesentlich verbessert und die Förderbeiträge deutlich erhöht. Der Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt nunmehr 300 €, für Wohnhäuser mit mind. 3 Wohneinheiten 360 €. Hinweise zur Stromeinsparung werden zusätzlich mit einem Bonus von 50 € gefördert. Das Ausstellen von Gebäudeenergieausweisen im Zusammenhang mit einem Vor-Ort-Beratungsbericht schließt eine Förderung fortan nicht mehr aus.

Die förderfähige Beratung kann ausschließlich durch antragsberechtigte Energieberater erfolgen. Die Antragstellung erfolgt im Online-Verfahren ohne jegliche Schriftform.

Weitere Infos: www.bafa.de, Rubrik Energie / Energiesparberatung.


04/07 2008

Info-Broschüre "Energieausweis für Gebäude - nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)


Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat pünktlich zum Stichtag für die neuen Energieausweise am 1. Juli 2008 die knapp 60-seitige Informationsbroschüre "Energieausweis für Gebäude - nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)" veröffentlicht.

Die Broschüre kann als pdf-Datei unter www.bmvbs.de heruntergeladen werden. Sie ist eine gute Hilfe, wenn der Architekt den Eigentümer/Bauherrn informieren möchte. Achtung: Bereits ab 1. Januar 2009 muss wieder mit Änderungen gerechnet werden!


20/03 2008

ARGE Baurecht mahnt: Nachrüstpflichten 2008 nicht vernachlässigen


Am 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Damit wird zum einen der bereits seit 2002 im Neubau vorgeschriebene Energieausweis auch für Verkäufer und Vermieter älterer Immobilien Pflicht. Zum anderen zwingt die Neuregelung viele Hauseigentümer in Zukunft zu umfassenden, teuren Gebäudesanierungen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein hin.

Den ausführlichen und vollständigen Pressetext finden Sie unter www.arge-baurecht.com.


26/09 2007

Energieausweise

Die langerwartete Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung ­ EnEV ­) ist im Bundesgesetzblatt vom 26.07.2007 veröffentlicht und am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten.

Die Energieeinsparverordnung in der Fassung vom 2.12.2004 ist ab 1. Oktober 2007 außer Kraft.

In der Energieeinsparverordnung ist in § 21 der Personenkreis festgelegt, der zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude und Modernisierungsempfehlungen berechtigt ist.

Zu diesem Personenkreis gehören im Saarland grundsätzlich alle Architekten, weil diese nach der saarländischen Bauordnung ­ § 67 Abs. 1 ­ zur Erstellung der bautechnischen Nachweise, d. h. also auch des Nachweises des Wärmeschutzes einschließlich der Anforderung nach der Energieeinsparverordnung berechtigt sind.

Da die Energieeinsparverordnung auf die bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder verweist, ist vor Übernahme eines entsprechenden Auftrages in einem anderen Bundesland zu prüfen, ob dort die Berechtigung zur Erstellung des Energieausweises besteht!

Architekten, die während des Studiums einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach dem Studium eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagetechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaues nachweisen können oder aber eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens haben, sind unbeachtlich des landesspezifischen Bauordnungsrechts zur Ausstellung der Energieausweise berechtigt.