Die neue Fortbildungsordnung

Seit April 2024 ist eine neue AKS-Fortbildungsordnung gültig

Die Mitgliederversammlung hat am 23. Februar 2024 die neue Fortbildungsverordnung beschlossen
(s. DAB 04/2024, S. 29 ff.). Ziel war es, die Fortbildungsordnung in dem Maße zu ändern, dass sie sich
in Zukunft an die aktuellsten Fortbildungsordnungen der anderen Bundesländer angleicht. Damit wird eine bundesweite Standardisierung und ein bundesweiter Qualitätsvergleich erreicht.

Die neue Fortbildungsordnung konkretisiert die Bereiche, wer fortbildungspflichtig und wer davon befreit ist, welche Formen von Fortbildungsveranstaltungen und welche Fortbildungsträger zulässig sind und welchen Umfang die stichprobenartige Überprüfung der Fortbildungspflicht durch die Architektenkammer haben muss.

Inhaltliche Änderungen der Novelle sind, dass der Fortbildungszeitraum auf ein Jahr verkürzt wird, jährlich nunmehr 16 Punkte zu sammeln sind und die Differenzierung der Fortbildungsarten wie Seminar, Tagung, Symposium, Exkursion etc. entfällt. Zukünftig gilt für alle Veranstaltungsformen eine
Vergabe von einem Punkt pro Unterrichtseinheit, auch wenn die Veranstaltung nur 45 Minuten dauert. Dies erleichtert das Sammeln von Punkten, zum Beispiel durch den Besuch von niederschwelligen und kostenfreien baukulturellen Veranstaltungsangeboten und Werkvorträgen, wie beispielsweise
derer der Stiftung Baukultur – Saar.

Die Themenbereiche der Fortbildungsveranstaltungen sind nun in einer umfangreichen Anlage – für alle 4 Fachrichtungen – aufgeführt.

Fortbildungsveranstaltungen können sowohl in Präsenz als auch in der Form des E-Learnings (Online-Veranstaltungen) angeboten und durchgeführt werden. Hybrid-Veranstaltungen
sind ebenfalls zulässig.

Veranstaltungen, die bereits von einer anderen Länderarchitektenkammer anerkannt wurden und den Vorgaben dieser Fortbildungsordnung entsprechen, werden ohne Prüfung anerkannt.

Da die alte Fortbildungsordnung bis Ende März galt und die neue ab Anfang April gilt, kommt es für 2024 zu einer anteiligen Anzahl an Fortbildungspunkten: Es sind 14 Punkte nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass auch Seminare von anderen Kammern oder externen Veranstaltern besucht werden können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die AKS-Geschäftsstelle.

Der aktuelle Fortbildungszeitraum endet am 31.12.2024.

Die Kammermitglieder werden gebeten, alle Fortbildungsnachweise zu sammeln und diese der AKS-Geschäftsstelle am Ende des jeweiligen Fortbildungsjahres unaufgefordert zukommen zu lassen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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Seminare

Studierende und Berufspraktikant:innen zahlen nur 50 % der Seminargebühr.

22.04.2024

Grüne Architekturen - ONLINE

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25.04.2024

Bauleitung in der Praxis - leiten oder leiden - ONLINE

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06.05.2024

Vergabeverfahren

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07.05.2024

Nachhaltige Energiekonzepte I ONLINE

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15.05.2024

Der vollständige Bauantrag

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23.05.2024

Praxisseminar zur Handhabung der VOB Teile B und C - ONLINE

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12.06.2024

Abstandsflächenrecht

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25.06.2024

Barrierefreies Bauen

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27.06.2024

Kosteneinhaltung und Nachtragsprüfung innerhalb der Bauausführung - ONLINE

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10.07.2024

BauNVO / LBO / Bestandsschutz

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17.07.2024

Barrierefreies Bauen - VERTIEFUNG

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20.08.2024

GEG - Update

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26.08.2024

Lebenszykluskosten und Wirtschaftlichkeit von Gebäuden I ONLINE

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12.09.2024

Mängel, Abnahme und Verjährung für Bauverträge - ONLINE

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19.09.2024

Lichtplanung - Kunstlicht und Tageslicht I ONLINE

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01.10.2024

Vertikale Freiräume - ONLINE

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10.10.2024

Ausführungsplanung bis Vergabe - Leistungsbilder I ONLINE

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15.10.2024

Wärmebrücken

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29.10.2024

Vertikale Freiräume - Aufbauseminar I ONLINE

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Für Seminare der Architektenkammer des Saarlandes gilt:
Wir behalten uns vor, die Veranstaltungen abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Überweisen Sie bitte die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt der Rechnung!
Wichtige Gründe können Ihre Anmeldung beeinflussen.

  • Stornierung Ihrer Anmeldung 14 Tage vor Seminarbeginn: kostenfrei
  • Bei Nichteinhaltung der Stornierungsfrist: 50 % der Teilnahmegebühr werden in Rechnung gestellt.
  • Bei Nichteinhaltung ohne vorherige Absage: volle Teilnahmegebühr wird fällig.
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