Im Rahmen eines Spitzengesprächs informierte kürzlich Bundesjustizminister Heiko Maas die deutsche Planungs- und Bauwirtschaft über weitere geplante Änderungen des Bauvertragsrechts.
(Dezember 2015) Wer heute baut, braucht einen Bauvertrag. Doch das derzeit geltende Vertragsrecht wimmelt nur so vor Stolperfallen. Daher hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im September einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der besondere Regelungen für Bauprofis und einen besseren Schutz privater Bauherren vorsieht. Allerdings gilt das neue Gesetz voraussichtlich erst ab 2017. Bis dahin müssen alle am Bau Beteiligten weiterhin nach derzeitiger Rechtslage bauen.