Im Saarland sind drei Vergabekammern eingerichtet, die beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr angesiedelt sind und aus einem Vorsitzenden, einem beamteten Beisitzenden und einem ehrenamtlich beisitzenden Mitglied bestehen. Die Vergabekammern sind zuständig bei Beschwerden über Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zu öffentlichen Bau- und Beschaffungsmaßnahmen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine Verletzung in ihren Rechten geltend machen.