Aufgaben der AKS

Aufgaben der AKS

Die der Architektenkammer des Saarlandes (AKS) vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben sind in § 10 des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (SAIG) aufgeführt:

  • die Baukultur, die Baukunst, das Bauwesen, den Städtebau und die Landschaftspflege unter Beachtung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen zu fördern,
  • die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu vertreten,
  • die Architektenliste, das Auswärtigenverzeichnis nach § 2 Absatz 5 Satz 1 und das Gesellschaftsverzeichnis nach § 7 Absatz 1 Satz 1 zu führen sowie die für die Berufsausübung notwendigen Bescheinigungen zu erteilen,
  • die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern,
  • die Behörden und Gerichte durch Vorschläge und Stellungnahmen oder in sonstiger Weise zu unterstützen,
  • auf die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, hinzuwirken,
  • die Berufsangehörigen in Fragen der Berufsausübung zu beraten,
  • die Einhaltung der Obliegenheiten nach § 46 und der Berufspflichten nach § 47 zu überwachen,
  • die Ausloberinnen und Auslober bei der Durchführung von Wettbewerben zu unterstützen,
  • die Zusammenarbeit mit der Ingenieurkammer des Saarlandes, den Architektenkammern anderer Bundesländer und den Berufsverbänden zu pflegen und zu fördern.
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